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Rechtsanwälte

Rodenkirchen

In § 1 Mediationsgesetz heißt es:

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung eines Konfliktes anstreben.

Und zur Rolle des Mediators heißt es weiter:

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungs-befugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Das klingt kompliziert, wie generell viele Gesetze kompliziert klingen. Praktisch bedeutet dies, dass wir Ihnen ein Mediator (Vermittler) als neutraler Dritter (nicht anwaltlich als Ihr ausschließlicher Parteivertreter) dabei hilft, einen Konflikt selbstbestimmt zu lösen. Die Mediation hat ihre Wurzeln in einer Zivilgesellschaft bei der Bürger darauf Wert legen, möglichst selbstbestimmt ihre Angelegenheiten durch Vereinbarungen zu regeln.

Eine Mediation bietet sich vor allem an,

  • wenn Sie mit dem Konfliktgegner weiterhin eine Beziehung verbindet, sei sie familiär (z.B. Elternschaft, Geschwister), betrieblich (z.B. Arbeitskollege, Lieferant oder Kunde), unternehmerisch (z.B. Mitgesellschafter, Partner) oder sei es ein anderes auf Dauer angelegtes Verhältnis. Im Unterschied zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Mediation den Konflikt lösen, ohne dass dadurch die Beziehung irreparabel beschädigt wird. Im Gegenteil: Sie kann sich durch eine Mediation so verbessern, dass dies für beide Parteien zukünftige Vorteile mit sich bringt (Win-Win-Lösungen).
  • wenn Sie Kosten sparen wollen. In über 80 % der Konflikte gelingt es durch Mediation, zumindest Teillösungen zu vereinbaren. Statt Gerichtskosten und doppelte Anwaltskosten, oft über mehrere Instanzen, fallen oft nur Kosten für einen Anwaltsmediator an.
  • wenn Sie schnell zu einer Lösung kommen wollen. Gerichtsprozesse dauern oft Jahre, in denen sich neben den seelischen Belastungen auch der Schaden vertiefen kann, etwa wenn ein Unternehmen auf eine kurzfristige Behebung einer mangelhaften Dienstleistung oder Warenlieferung angewiesen ist.
  • wenn Sie keine Öffentlichkeit möchten. Anders als Gerichtsverhandlungen finden Mediationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in vertraulichem Rahmen statt.

Was Sie nicht von einer Mediation abhalten sollte,

  • sind entmutigende Erfahrungen mit dem Konfliktgegner: ?Mit dem kann man eh nicht reden!? Der Mediator bietet Ihnen Hilfestellungen mit Methoden an, die einen ?kommunikativen Kriegszustand? auflösen kann. Denken Sie an Camp David, wo es innerhalb von wenigen Wochen durch Mediation gelungen ist, einen langjährigen Konflikt zwischen Ägypten und Israel durch einen Friedenvertrag dauerhaft zu lösen: Seit 1978 hält dieser Frieden an.
  • dass Sie sich eindeutig im Recht sehen. Vielleicht sind Sie wirklich im Recht. Vielfach denkt Ihr Gegenüber das aber auch und meint dafür gute Gründe zu haben. Die Mediation kann hier helfen, ein realistisches Bild auf beiden Seiten zu schaffen.

Wann eine Mediation für Sie nicht sinnvoll ist:

  • wenn Sie selbst nicht mehr der anderen Partei zuhören wollen, auch nicht unter dem Schutz und mit Unterstützung des Mediators.
  • wenn die Gegenseite keinerlei Bereitschaft zeigt, an einer Mediation mitzuwirken, auch nicht an einem ersten Orientierungsgespräch.
  • wenn der Konflikt mit schwerwiegenden Straftaten einhergegangen ist, z.B. gegen Sie massive Gewalt ausgeübt wurde.
  • wenn es um eine einmalige und rechtlich eindeutige Forderungen geht, die gerichtliche geltend gemacht werden können, ohne dass hierdurch eine Ihnen wichtige dauerhafte Beziehung zerstört würde.

Sofern Sie unentschlossen sind, ob Mediation oder anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist, rufen Sie uns bitte an.

 

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